Hilfsfonds für Härtefälle
Rechtsform |
Unselbständige Stiftung der Bürgergemeinde der Stadt Basel |
Zweck |
«Ausrichtung von Unterstützungsleistungen an Mitarbeitende der Bürgergemeinde, welche ungenügende Leistungen durch Sozialversicherungen zu erwarten haben» |
Besonderes |
Pensionierte und aktive Mitarbeitende der Bürgergemeinde Basel; Vorliegen eines Not- oder Härtefalls |
Bemerkungen |
Bei grösseren Beträgen entscheidet der Leitungsausschuss Zentrale Dienste über die Gesuche, bei kleineren dessen Direktorin bzw. Direktor. |